Erbrecht

Auf dem Gebiet des Erbrechts sind wir sowohl beratend als auch bei Erbstreitigkeiten für Sie tätig. Unser Angebot umfasst die individuelle Beratung bei der Errichtung Ihrer eigenen letztwilligen Verfügung (Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag) und bei Maßnahmen zur vorweggenommenen Erbfolge, zum Beispiel bei Schenkungs- oder Übergabeverträgen.

Wir begleiten Sie weiterhin bei außergerichtlichen und bei gerichtlichen Erbstreitigkeiten aller Art, angefangen bei Problemen im Bereich des Pflichtteilsrechts, bei Bewertungsfragen, Anfechtungsproblemen, Auslegungsfragen, bis hin zur Erbauseinandersetzung. Natürlich vertreten wir Sie auch bei Bedarf im Erbscheinsverfahren.

Da Rechtsanwalt Dr. Nonnenmacher selbst in vielen Fällen als Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlasspfleger und Nachlassinsolvenzverwalter tätig war und ist, gehören natürlich auch diese Rechtsbereiche zu unserer Angebotspalette.

Bei Verfahren mit Auslandsbezug ermöglicht die Einbindung in ein Netzwerk erfahrener Erbrechtsspezialisten eine ebenso schnelle wie problemlose Abwicklung.

Für bestimmte Themenkomplexe betreffend das Erbrecht haben wir Informationen in unseren Informationsblättern zusammen getragen, welches Sie als Downloads herunterladen können. Als Informationsbroschüre finden Sie insbesondere die Themen: