Insolvenzberatung

Für Schuldner

Vor dem Hintergrund zahlreicher als Verwalter geführter Insolvenzverfahren gehört auch die Beratung in der Zeit vor der Insolvenzantragsstellung und die Begleitung während des Verfahrens zu den Aufgaben, die wir für Sie übernehmen können.

Gerade wenn die wirtschaftliche Situation schlechter wird, besteht bei vielen Betroffenen der Wunsch, das in vielen Jahren erarbeitete Vermögen so abzusichern, dass es dem Zugriff späterer Insolvenzgläubiger nicht zur Verfügung steht. Die hierzu notwendigen Schritte sind sehr kompliziert und nur im Gesamtzusammenhang eines drohenden oder in Zukunft für möglich gehaltenen Insolvenzverfahrens zu sehen.

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens treten darüber hinaus zunehmend Schwierigkeiten und Probleme auf, die mitunter in einem Spannungsverhältnis zwischen dem einerseits wirtschaftlich Erforderlichen und andererseits dem rechtlich Gebotenen stehen.

Angefangen von der Frage, ob und wann eine Pflicht zur Insolvenzantragsstellung besteht, über Prüfung von Vorbehalts- und Sicherungsrechten bis hin zur Abwendung strafrechtlich relevanter Umstände beraten wir Sie gerne.

Soweit möglich, geht unseren Bemühungen natürlich der Versuch voraus, mit den Gläubigern ein tragfähiges Konzept zu erarbeiten, das ein Insolvenzverfahren für Sie überflüssig macht.

Für Gläubiger

Andererseits stehen wir natürlich auch den Gläubigern mit Rat und Tat zur Seite, die ihre eigenen Forderungen gegen insolvente Schuldner durchsetzen möchten. Nur wenn ausreichend Kenntnis über den Ablauf des Insolvenzverfahrens und die dort herrschenden Möglichkeiten und Mechanismen vorhanden ist, lassen sich Ansprüche auch erfolgreich durchsetzen.

Um weitere Informationen zu erhalten, ggf. Forderungen anzumelden oder Forderungs- bzw. Prüfungsergebnisse einzusehen, nutzen Sie bitte das GIS-Portal.