Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht stehen wir Ihnen unter anderem für die Durchsetzung von Baugenehmigungsanträgen sowie für Ihre Angrenzereinwendungen (z.B. in Baugenehmigungs- und Bebauungsplanverfahren) zur Verfügung und verteten Sie in allen öffentlich-baurechtlichen Fragen sowohl vor den Behörden (z.B. im Widerspruchsverfahren) als auch vor den Verwaltungsgerichten.

Gerne stehen wir Ihnen auch schon in einem frühen Stadium Ihres Bauvorhabens zur Verfügung, um zusammen mit den zuständigen Behörden die Realisierbarkeit des Projekts zu besprechen bzw. die Realisierung zu erleichtern.