Online-Scheidung

Wenn Ihnen die Zeit oder Möglichkeit für ein persönliches Gespräch mit dem Anwalt fehlt oder dieses nicht unbedingt erforderlich erscheint, kann ein Scheidungsverfahren selbstverständlich auch mit digitaler Kommunikation schnell und unkompliziert auf den Weg gebracht werden. Insbesondere für einvernehmliche Ehescheidungen ohne hochstreitige Folgesachen bietet sich dieser Weg an.  Wir übersenden Ihnen dann digital einen Fragebogen, auf dem Sie uns alle Informationen zukommen lassen können, die wir für ein Scheidungsverfahren benötigen und kommunizieren auch im Weiteren mit Ihnen je nach Wunsch per E-Mail oder schriftlich. Selbstverständlich reservieren wir in unserem Terminkalender auch Zeiten für längere Telefongespräche mit Ihnen.

Wir weisen aber darauf hin, dass die „Online-Scheidung“ ein ganz reguläres Scheidungsverfahren ist. Es mündet in einer mündlichen Verhandlung, bei der beide Eheleute persönlich erscheinen müssen und vom Gericht angehört werden. Die Online-Scheidung unterscheidet sich, was die Scheidungskosten angeht, nicht von einem Verfahren mit persönlicher direkter Kommunikation. Dies ist gesetzlich zwingend so geregelt. Auch die von uns zu erbringende Arbeit im Vorfeld und während des Laufs des Verfahrens ist genau identisch.

Unterschiede können sich in bestimmten Konstellationen bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen bei einer mündlichen Verhandlung direkt bei Gericht ergeben. Wenn nämlich Ihr Verfahren vor einem Familiengericht zu führen ist, das sehr weit entfernt ist von unserer Kanzlei, kann es nötig werden, einen anwaltlichen Terminvertreter mit Kanzleisitz am Gerichtsort zur mündlichen Verhandlung zu entsenden. Wenn Sie wünschen, dass wir Sie gleichwohl persönlich bei dem weit entfernten Gericht vertreten, entstehen zusätzliche Kosten, über die wir uns dann unterhalten müssen.