Privates Baurecht und Bauträger

Unser Vertretungs- und Beratungsumfang umfasst insbesondere das Erstellen von Bau- und Werkverträgen aller Art sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Forderungen aus derartigen Verträgen.

Bereits im Vorfeld zu baurechtlichen Auseinandersetzungen sichern wir Ihre Rechte im selbständigen Beweissicherungsverfahren unter Hinzuziehung eines gerichtlich bestellten Sachverständigen.

Auch bei Fragen des Bauträgerrechts und des Architektenrechts sowie bei der Durchsetzung der sich daraus ergebenden Rechte stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. Im Architektenrecht sind wir Ihnen gerne auch bei der Durchsetzung oder Prüfung einer Honorarrechnung nach der HOAI behilflich.