Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung

Eine zunehmende Anzahl von überschuldeten Mitbürgern sucht den Weg aus der Schuldenfalle über ein Verbraucher- oder Privatinsolvenzverfahren mit nachfolgender Restschuldbefreiung.

Voraussetzung für den Antrag ist jedoch, dass der Schuldner einen erfolglosen Einigungsversuch mit seinen Gläubigern unternommen hat, wobei dieser durch eine sog. „geeignete Stelle“ zu bestätigen ist.

Wir bieten an, dass wir binnen weniger Wochen für Sie das Vorverfahren durchführen und – wenn alles gut abläuft – längstens binnen 6 bis 8 Wochen ab unserem ersten Termin den Insolvenzantrag bei Gericht einreichen, wobei natürlich immer die Umstände des Einzelfalls maßgeblich sind. Im Rahmen des außergerichtlichen Einigungsversuchs werden wir selbstverständlich die Möglichkeit einer Einigung mit den Gläubigern suchen.

Scheitert eine Einigung mit den Gläubigern, so schließt sich nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eine 6–jährige Wohlverhaltensphase an, nach welcher die Restschuldbefreiung vom Gericht erteilt werden kann (Informationsblatt Restschuldbefreiung).

Während der Wohlverhaltensphase muss der Schuldner im Wesentlichen folgende Leistungen an seine Gläubiger erbringen:

  • Abtretung des pfändbaren Teils seines Einkommens, der vom Nettoeinkommen und der Anzahl der Unterhaltsberechtigten abhängt. Damit Sie Berechnungen vornehmen können, verweisen wir Sie auf „Übersicht Pfändungslisten § 850 ZPO“ (Pfändungstabelle).
  • Bei Annahme von Erbschaften oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen Auskehr von – je nach Verfahrensstand – 50% oder 100% des Nachlasses.

Zur Vorbereitung eines ersten Termins können Sie sich folgende Dateien herunterladen:

  • Gläubigerliste – Zur Erfassung aller Gläubiger und der jeweiligen Schuldenhöhe
  • Vermögensverzeichnis – Umfangreicher, aber amtlich vorgeschriebener Vordruck mit allgemeinen Hinweisen zu den einzelnen Randziffern, deren Studium vorab empfohlen wird.
  • Unterlagenliste – Um bei einem ersten Gespräch möglichst effektiv arbeiten zu können, haben wir eine Liste von möglichen Unterlagen vorbereitet, bei der Sie bitte die für Sie relevanten Positionen entsprechend vorab klären und/oder uns die entsprechenden Unterlagen mitbringen.