Recht der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft (WEG-Recht)

Das Recht der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft betrifft die rechtlichen Beziehungen zwischen der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft und Dritten, zwischen der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft und einzelnen Eigentümern sowie zwischen der Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft und dem Verwalter des betreffenden Objekts nach dem Wohnungs­eigentums­gesetz.

Wir vertreten die Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft, einzelne Eigentümer oder den Verwalter in sämtlichen Fragen des Rechts der Wohnungseigentümergemeinschaft, wie z.B.

  • Fragen zum Eigentum (z.B. Sondereigentum, Miteigentum, Sondernutzungsrechte),
  • Fragen zur Teilungserklärung,
  • Fragen zu Beschlüssen der Gemeinschaft (Mehrheitserfordernisse, Formalien etc.),
  • Fragen zur Beschlussanfechtung (z.B. wegen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot) und zu
  • Fragen der Vertragsbeziehungen oder sonstigen Verpflichtungen der Gemeinschaft, der einzelnen Eigentümer oder des Verwalters.

Wir beraten und vertreten Sie ebenso als Immobilienbesitzer bei der Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung, gestalten die notwendigen schriftlichen Erklärungen und setzen alle für Sie die notwendigen Schritte um. Gleiches gilt selbstverständlich auch für Ihren Wunsch, Ihre WEG oder Ihre Immobilie durch Realteilung zu trennen.

In einer Vorabberatung beantworten wir gerne Ihre Fragen zu Eignung und Erwerb der Immobilie und erstellen auf Wunsch einen Entwurf für eine im konkreten Fall zu empfehlende Teilungserklärung.