Immobilienwirtschaftsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Immobilienwirtschaftsrechts. Davon umfasst sind Immobilientransaktionen aller Art, insbesondere auch der Kauf und Verkauf einzelner Gebäude, Grundstücke, Wohnungen -, Projektentwicklungen im Bau- und Anlagenbaurecht, das Architekten- und Ingenieurrecht sowie der Bereich der Spezialimmobilien (z.B. Hotels, Einkaufs-Center, Logistikimmobilien, Bürohochhäuser, Industrieanlagen, Wind- und Solarenergieparks). Bei rechtsgebietsfremden Spezialfragen arbeiten wir mit ausgewiesenen Experten aus anderen Fachbereichen unserer Sozietät oder anderen Kooperationskanzleien zusammen. Gerne engagieren wir uns für Sie auch auf dem internationalen Immobilienmarkt.

Gerne beraten und vertreten wir Sie zudem in allen immobilienkaufrechtlichen und immobilienspezifisch bankenrechtlichen Angelegenheiten, so z.B. in den sogenannten Steuersparmodell- und „Schrottimmobilien“-Fällen oder im Rahmen der Zwangsversteigerung einer Immobilie.

Beispielhafte Aufzählung unserer einzelnen Leistungen:

  • Immobilientransaktionen wie Erwerb und Veräußerung von Immobilien und Immobilienportfolios; Immobilienkaufverträge
  • Immobilien-Due-Diligence
  • Gestaltung und Verhandlung von Immobilien- oder Anteilskaufverträgen, Bauträgerverträgen oder Erbbaurechtsverträgen
  • Projektentwicklung, insbesondere Strukturierung sowie Erwerb der Immobilie und Schaffung des Baurechts inklusive Baugenehmigung
  • Abschluss von Projektentwicklungs- und Projektmanagementverträgen, Architekten- und Ingenieurverträgen, GÜ- und GU-Verträgen usw.
  • Steuerliche und gesellschaftsrechtliche Strukturierung (soweit erforderlich in Zusammenarbeit mit Kooperationskanzlei)
  • Ausarbeitung und Verhandlung von Finanzierungsmodellen
  • Veräußerung von Immobilien mit gleichzeitiger Rückanmietung (Sale-and-Lease-back)
  • Gestaltung von Mietgarantie- und Generalmietverträgen
  • Bauträgerverträge, Wohnungskaufverträge
  • Miet- und Pachtverträge