Mietrecht und Pachtrecht
In sämtlichen Belangen der gewerblichen und privaten Mietverhältnisse vertreten wir sie, seien Sie Mieter oder Vermieter, sei es bei Gewerberäumen, Mietwohnungen, Wohnhäusern oder sonstigen Mietobjekten und Räumlichkeiten.
Interessenwahrnehmung für Vermieter oder Mieter bei Kündigungen, bei der Durchsetzung und Durchführung von Räumungen, bei der Beitreibung von Renovierungskosten sowie bei Verhandlungen über Räumungsschutz sind nur einige Punkte, bei denen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ein weiterer Punkt ist die Beratung bzw. gerne auch Erstellung gewerblicher oder privater Mietverträge unter Berücksichtigung der umfangreichen Rechtsprechung und Gesetzgebung und der hier ständig auftretenden Änderungen.
Auch bei sonstigen Nutzungsüberlassungsverträgen oder Ähnlichem (Leasing, Finanzierung etc.) über Gegenstände wie z.B. Fahrzeuge, Computer, Werkzeuge, etc. stehen wir Ihnen mit unserem Spezialwissen zur Verfügung.