Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung

Bei einer zunehmenden Anzahl von Erbfällen wünschen die Erblasser die Abwicklung durch einen neutralen und kompetenten Fachmann, um zum Beispiel Interessen­konflikte innerhalb der Familie zu vermeiden oder auch nur, um eine schnelle und ausgewogene Auseinandersetzung zu gewährleisten.

Bedingt durch unsere langjährige Erfahrung – auch und gerade in der Funktion eines Testamentsvollstreckers – umfasst unsere Angebotspalette die Möglichkeit, dass wir nach vorheriger Absprache das Amt des Testamentsvollstreckers selbst übernehmen oder einem Testamentsvollstrecker mit unserem Wissen zur Seite stehen.

Selbstverständlich helfen wir auch außerhalb der Testamentsvollstreckung bei der Nachlassabwicklung.