Vorsorgevollmacht

Wenn jemand aufgrund Krankheit oder Unfall plötzlich nicht mehr in der Lage ist, seine Rechtsgeschäfte selbst zu erledigen, sieht das Gesetz vor, dass durch das Vormund­schaftsgericht ein Betreuer bestellt wird, der künftig für die betroffene Person entscheidet.

Diese Fremdbestimmung kann vermieden werden, wenn durch eine geeignete Vollmacht ausreichend Vorsorge getroffen worden ist.

Welche konkrete Ausgestaltung diese Vollmacht haben sollte, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls: sind zur Bevollmächtigung geeignete Personen vorhanden, z.B. Kinder oder nahe Verwandte, sollen Kontrollmechanismen zur Vermeidung von Missbräuchen eingebaut werden u.a.

Wir erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Ihre Vorsorgevollmacht, wobei diese ganz speziell auf die individuellen Umstände Ihres Falles ausgerichtet ist.

Zudem erfolgt eine umfassende Beratung über die Verwendungsmöglichkeiten der Vollmacht, über Missbrauchsgefahren, über Kontrollmechanismen sowie Rechte und Pflichten des Bevollmächtigten.

Für bestimmte Themenkomplexe betreffend die Vorsorge für Alter und Krankheit haben wir Informationen in unseren Informationsblättern zusammen getragen, welche Sie als Downloads herunterladen können. Als Informationsbroschüre finden Sie insbesondere die Themen Das rechtliche Notfallpaket im Alter und Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung.