Maklerrecht

Beim Maklerrecht handelt es sich vor allem um die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Makler (Vermittler) und dem Auftraggeber, der zumeist auch der Verkäufer oder Vermieter (z.B. einer Immobilie) ist. Besonders problematisch sind oft vertragliche Beziehungen zu mehreren Maklern.

Wir helfen Ihnen z. B. bei der Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen und bei Pflichtverletzungen der Parteien aus dem Maklervertrag.