Kontrollvollmacht für Anwalt
So weit eine gebrechliche Person selbst niemanden in ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis hat, dem sie genügend Vertrauen entgegenbringt um ihm eine Vollmacht einzuräumen, bleibt ohne eigene Initiative nur der Weg über eine gerichtliche Betreuung.
Als Ausweg bieten wir in diesen Fällen an, dass wir für Sie als Bevollmächtigter tätig werden, wobei wir vorab in einem ausführlichen Gespräch eine gegenseitige Vertrauensbasis schaffen sowie Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen erarbeiten. Hierüber wird dann eine Vereinbarung zwischen uns geschlossen, an deren Inhalt der Anwalt als Bevollmächtigter gebunden ist.
Die mit Ihnen zusammen formulierten Vorgaben für Ihre Lebensplanung werden dann in regelmäßigen Abständen in weiteren Gesprächen kontrolliert und gegebenenfalls angeglichen.
Soweit zwar Bevollmächtigte zur Verfügung stehen, aber von Ihrer Seite gleichwohl für bestimmte Geschäfte eine Kontrolle gewünscht wird, übernehmen wir auch gerne die Funktion des so genannten Kontrollbevollmächtigten. In diesen Fällen muss der Bevollmächtigte, zum Beispiel eines Ihrer Kinder, unsere Zustimmung zu bestimmten wichtigen Rechtsgeschäften einholen wie beispielsweise beim Verkauf des Hauses, bei der Frage in welches Alten- oder Pflegeheim Sie wollen, bei Auflösung von größeren Bankguthaben oder ähnlichem.
Ob wir im Einzelfall zustimmen hängt dann davon ab, was Sie uns vorher als verbindliche Anweisung mitgeteilt haben.
Damit geben wir Ihnen die Sicherheit, dass in rechtlicher Hinsicht alle Vorkehrungen getroffen sind, um Ihren Vorstellungen von Ihrer Zukunft zur Geltung zu verhelfen.